Ambulante Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)

„Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen.“

(Augustinus Aurelius)

Sozialpädagogische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche, die in problematischen Lebenslagen und/oder Krisen Hilfe benötigen. Kostenträger ist das örtlich zuständige Jugendamt.

Clearing §§ 27 ff SGB VIII

Sozialpädagogisches ambulantes Clearing ist ein Instrument zur Klärung der erzieherischen Umstände von Familien sowie krisenhafter Situationen innerhalb des Familiensystems, um ein passendes Unterstützungsangebot zu entwickeln. Somit arbeiten wir bei einem entsprechenden Auftrag zeitlich eng befristet und sehr intensiv, um den jeweiligen Bedarf festzustellen aber auch Ressourcen, Stärken und Kompetenzen wahrzunehmen. Ziel ist es, zu einer möglichst von allen Beteiligten getragenen Einschätzung der familiären Situation zu kommen, um so die bestmöglichste Hilfeform zu finden.

Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)

Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) bezieht sich unser Leistungsangebot auf Familien mit minderjährigen Kindern. Diese Form der ambulanten Hilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten/Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern/Institutionen unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben befähigen. Die Aufgabenstellung richtet den Blick auf die aktuelle Lebenssituation. Dabei bezieht sie das gesamte Familiensystem mit seinen sozialen sowie materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen mit ein. Wesentliche Aufgabe ist die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, womit eine Verbesserung der Entwicklungschancen der Kinder einhergeht. Somit orientieren wir uns vordergründig immer am Kindeswohl, gehen sehr sensibel mit den Bedürfnissen der Kinder um, zeigen Verständnis für das kindliche Verhalten und sehen es als wichtigstes Ziel an, die Handlungskompetenz der Eltern zu stärken und ggf. zu verändern.

Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)

Bei dieser Hilfeform richtet sich unser Blick auf die Bewältigung von Entwicklungsproblemen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Ziel der Maßnahme ist es, die soziale und emotionale Kompetenz sowie das Selbstwertgefühl der/des Jugendlichen aufzubauen und zu stärken. Bei älteren Jugendlichen steht ebenso eine unterstützende Begleitung in die Verselbstständigung im Fokus der sozialpädagogischen Tätigkeit. Auch bei einer Erziehungsbeistandschaft beziehen wir die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, mit ein, um systemisch anzusetzen und die Entwicklungsbedingungen des jungen Menschen ganzheitlich positiv zu beeinflussen.

Umgangsbegleitung (§§ 17, 18 SGB VIII)

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Da viele junge Menschen jedoch nicht mit Mutter und Vater gemeinsam leben, eine tragfähige Beziehung (noch) nicht aufgebaut werden konnte, unterstützen wir die Kontaktanbahnung mittels einer fachkundigen Person. Wir leiten erzieherische Prozesse an und unterstützen Kinder sowie Eltern in schwierigen Situationen. Ein Begleiteter Umgang ist folglich eine Chance und die Möglichkeit, den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herstellen zu können.

Unser Ziel ist es, die Eltern für die Belange ihres Kindes/ihrer Kinder zu sensibilisieren, ihre emotionalen und sozialen Beziehungen zu verstärken und eine am Wohl des Kindes oder Jugendlichen orientierte Form zu finden, die langfristig keiner Begleitung mehr bedarf.